Die Mitgliedschaft zum Verein kann jede natürliche Person auf Antrag erwerben, sofern sie sich zur Beachtung der Satzungsbestimmungen durch ihre Unterschrift bekennt. Für Mitglieder unter 18 Jahren ist die nach dem BGB erforderliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters maßgebend (vgl. § 6 der Vereinssatzung).
Hier finden Sie unseren Aufnahmeantrag als PDF-Datei zum Download:
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist nur schriftlich zum Schluss eines Kalenderhalbjahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate (31.03. und 30.09.) (vgl. § 8 der Vereinssatzung).
Der Mitgliedsbeitrag wird beim Judo-Club Osterode durch Beitragseinzugsverfahren halbjährlich eingezogen oder in Ausnahmefällen mit einer Beitragsrechnung erhoben.
Neben den eigenen Vereinsbeträgen haben alle Mitglieder den Mitgliedsbeitrag für den Niedersächsischen Judo-Verband (NJV) oder/und den Niedersächsischen Ju-Jutsu-Verband (NJJV) zu entrichten. Diese Beiträge werden zusammen mit den Vereinsbeiträgen eingezogen.
Aktuell gelten folgende Beitragssätze: (Stand: JCO seit 01.01.2014; NJV seit 01.01.2015; NJJV seit 01.01.2012, Alle Angaben ohne Gewähr)