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Die Mitgliedschaft zum Verein kann jede natürliche Person auf Antrag erwerben, sofern sie sich zur Beachtung der Satzungsbestimmungen durch ihre Unterschrift bekennt. Für Mitglieder unter 18 Jahren ist die nach dem BGB erforderliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters maßgebend (vgl. § 6 der Vereinssatzung).

Hier finden Sie unseren Aufnahmeantrag als PDF-Datei zum Download:

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist nur schriftlich zum Schluss eines Kalenderhalbjahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate (31.03. und 30.09.) (vgl. § 8 der Vereinssatzung).

Unsere Trainingszeiten

Mittwochs bis auf weiteres

17:00-18:30 Uhr
Gemeinsames Training
Kinder und Jugendliche
Lindenberghalle

18:30-20:00 Uhr
Training Judo & Ju-Jutsu
Erwachsene
Lindenberghalle

 

 

Abweichungen aus aktuellem Anlass vorbehalten. Kein Training innerhalb der niedersächsischen Schulferien.