Unsere Mitgliedsbeiträge
Judo und Ju-Jutsu
in Osterode
Der Mitgliedsbeitrag wird beim Judo-Club Osterode durch Beitragseinzugsverfahren halbjährlich eingezogen oder in Ausnahmefällen mit einer
Beitragsrechnung erhoben.
Neben den eigenen Vereinsbeträgen haben alle Mitglieder den Mitgliedsbeitrag für den Niedersächsischen Judo-Verband (NJV) oder/und den
Niedersächsischen Ju-Jutsu-Verband (NJJV) zu entrichten. Diese Beiträge werden zusammen mit den Vereinsbeiträgen eingezogen.
Aktuell gelten folgende Beitragssätze: (Stand: JCO seit 01.01.2014; NJV seit 01.01.2015; NJJV seit 01.01.2012)
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Aufnahmegebühr
einmalig
12,50 €
Vereinsbeitrag bis 15 Jahre
Jahresbeitrag
54,00 €
(mtl. 4,50 €)
Vereinsbeitrag ab 16 Jahre
Jahresbeitrag
66,00 €
(mtl. 5,50 €)
passives Mitglied
Jahresbeitrag
30,00€
(mtl. 2,50€)
Verbandsbeitrag Judo
Jahresbeirag
24,00€
Verbandsbeitrag Ju-Jutsu
Jahresbeitrag
20,00 €
Verbandsbeitrag passiv
Jahresbeitrag
1,00€
Die Beiträge setzen sich wie folgt zusammen:
Beispiel: jugendliches Mitglied betreibt Judo
54,00€ + 24,00€ = 78,00€ / Jahr
abgebucht wird halbjährlich 39,00€
Beispiel: jugendliches Mitglied betreibt Ju-Jutsu
54,00€ + 20,00€ = 74,00€ / Jahr
abgebucht wird halbjährlich 37,00€
Beispiel: jugendliches Mitglied betreibt Judo + Ju-Jutsu
54,00€ + 44,00€ = 98,00€ / Jahr
abgebucht wird halbjährlich 49,00€
Beispiel: erwachsenes Mitglied betreibt Judo
66,00€ + 24,00€ = 90,00€ / Jahr
abgebucht wird halbjährlich 45,00€
Beispiel: erwachsenes Mitglied betreibt Ju-Jutsu
66,00€ + 20,00€ = 86,00 € / Jahr
abgebucht wird halbjährlich 43,00€
Beispiel: erwachsenes Mitglied betreibt Judo + Ju-Jutsu
66,00€ + 44,00€ = 110,00€ / Jahr
abgebucht wird halbjährlich 55,00€
Beispiel: passives Mitglied
30,00€ + 1,00€ = 31,00€ / Jahr
abgebucht wird halbjährlich 15,50€
Anmeldung
Die Mitgliedschaft zum Verein kann jede natürliche Person auf Antrag erwerben, sofern sie sich zur Beachtung der Satzungsbestimmungen
durch ihre Unterschrift bekennt. Für Mitglieder unter 18 Jahren ist die nach dem BGB erforderliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
maßgebend (vgl. § 6 der Vereinssatzung).
Download:
Aufnahmeantrag
Vereinssatzung
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist nur schriftlich zum Schluss eines Kalenderhalbjahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate
(31.03. und 30.09.) (vgl. § 8 der Vereinssatzung).